Pflegeversicherungsleistungen nach SGB XI
Ein Pflegegrad ist eine Leistung der Pflegekassen. Diese Leistung wird auf Antrag, nach Prüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und deren Bewilligung als entsprechender Pflegegrad gewährt.
Wir unterstützen Pflegebedürftige, die auf solidarische Hilfe angewiesen sind, nach Notwendigkeit und deren Bedürfnissen mehrmals täglich an sieben Tagen in der Woche, auch an Feiertagen.
Bei der Übernahme der Pflege stimmen wir mit Ihnen die Zeiten für die Pflegeeinsätze, deren Häufigkeit und die pflegerischen Maßnahmen ab und legen diese in einem Pflegevertrag fest.
Unsere Pflege wird jedem Alter gerecht, unabhängig davon, ob nur vorübergehend oder ständig.
Zu den Leistungen gehören:
- Grundpflegen aller Art
- Körperpflege, Duschen, Baden
- Hilfe beim Aufstehen und Gehen
- Lagern und Betten
- Reichen und Zubereiten von Mahlzeiten
- Einkaufen
- Arztbesuche
- Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Die Leistungen sind abhängig vom Pflegegrad und dem daraus resultierenden Pflegegeld. Darüber hinaus gehende Leistungen können frei mit unserem Pflegedienst vereinbart werden und werden als private Leistung abgerechnet.
Zuzüglich der von uns mit der Pflegekasse laut Pflegevertrag abgerechneten Pflegeleistungen, berechnen wir Ihnen – gesetzlich vorgeschrieben – Investitionskosten.
Sprechen Sie uns an! Gern sind wir für Sie da.