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Krankenhausvermeidungspflege

Manchmal verordnet ein Mediziner die Behandlungspflege, wenn sich durch die medizinische Versorgung zu Hause der Aufenthalt in einem Krankenhaus vermeiden oder verkürzen lässt. Das kann z. B. dann vorkommen, wenn ein Patient nach einer Operation aus dem Krankenhaus entlassen wird, er weiterhin das Bett hüten muss und z.B. eine Wunde fachgerecht versorgt werden soll.

 

Bei einer Krankenhausverhinderungspflege ist eine Geltungsdauer von bis zu vier Wochen möglich. Rechnet der Arzt mit einer Pflegedauer, die diesen Zeitraum überschreitet, dann wird der Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeschaltet.

 

Eventuell erhält der Patient dann einen Pflegegrad (bis zu sechs Monate).

 

Fragen kostet nichts: Wer das Bett hütet, weil er krank oder verletzt ist, kann sich nicht alleine versorgen. Dann übernehmen oft Familienangehörige bis zur Genesung diese Aufgabe. Sie fühlen sich aber schnell überfordert und sind verunsichert. Damit Sie Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied gut und fachgerecht versorgen können, werden Sie darin angeleitet. Das bedeutet für Sie als Angehöriger: Die Pflegefachkraft eines ambulanten Pflegedienstes erklärt Ihnen ausführlich die anfallenden Pflegetätigkeiten, berät Sie zu Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Außerdem erhalten Sie Informationen über Mobilisierungs- und Lagerungsmethoden, über Rücken schonende Transfer-Methoden (z. B. vom Bett in einen Toilettenstuhl) und ggf. auch Tipps zur Ernährung, die den Genesungsprozess fördern. Diese Anleitung kann vom Arzt bis zu zehn Mal verordnet werden.

 

Sprechen Sie uns an! Gern sind wir für Sie da. 

 

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