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Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung SGB V

Die Behandlungspflege ist ein Paket von Tätigkeiten, welche von einem Arzt angeordnet, von den Krankenkassen genehmigt und von Pflegefachkräften ausgeführt werden.

Aus Gründen der Qualitätssicherung arbeiten wir ausschließlich mit examinierten Pflegefachkräften in den Bereichen Behandlungspflege.

 

Zu den häufigsten Leistungen gehören:

  • Verabreichung von Medikamenten und Injektionen, Insulingaben
  • Wechsel von Verbänden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Blutdruck- und Blutzuckermessungen
  • PEG- und PEJ-Sondenversorgung
  • Inhalationen
  • Drainagen-Versorgung
  • Port-Versorgung
  • Dekubitusbehandlung

 

Alle Maßnahmen sind in Darreichungsform, Häufigkeit und Ausstattung vom behandelnden Arzt aus medizinischer Notwendigkeit zu verordnen. Anschließend ist bei der zuständigen Krankenkasse die Kostenübernahme für eine häusliche Behandlungspflege zu beantragen.

Die Verordnungen für Leistungen einer medizinischen Behandlungspflege nach SGB V reicht der Patient oder sein Angehöriger an den von ihm beauftragten ambulanten Pflegedienst weiter.

 

Nach vorliegender Bewilligung rechnen wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

 

Die Kosten, die der Pflegebedürftige selbst tragen muss, sind gesetzlich geregelt. Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen 10 Prozent der Kosten pro Tag für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr, sowie maximal 10 Euro pro Verordnung. Es gibt aber Ausnahmen: Wird die Behandlungspflege bei einer Schwangerschaft oder nach einer Entbindung verordnet, dann entfällt diese Zuzahlungspflicht. Ebenso entfällt die Zuzahlung bei chronisch Kranken und Empfängern von Grundsicherung im Alter.

 

Wünschen Sie zusätzliche Leistungen, wie z.B. regelmäßige Blutdruck- und Blutzuckermessungen? Dies ist jederzeit möglich. Diese rechnen wir direkt mit Ihnen monatlich ab.

 

Diese Verfahrensweise gilt auch für Privatpatienten. Die Leistung wird zunächst dem Patienten in Rechnung gestellt und wird nach Begleichung bei der Privatkrankenkasse zur Erstattung eingereicht.

 

Sprechen Sie uns an! Gern sind wir für Sie da. 

 

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