Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI
Bei den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit des Pflegebedürftigen bei der Gestaltung des Alltages steht dabei im Vordergrund.
Zu den Leistungen gehören z.B.:
- Spaziergänge
- gemeinsames Backen
- Gesellschaftsspiele
- Zeitungsschau
- Begleitung zum Arzt
- gemeinsamer Besuch auf dem Friedhof
- haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Verpflegung, Einkäufe, Fahrdienste, Botengänge
Der Anspruch gilt für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad und beträgt 125 € / Monat.
Der Entlastungsbetrag wird nicht in bar ausgezahlt. Damit die Kosten erstattet werden, reicht der Pflegebedürftige Rechnungen der in Anspruch genommenen Leistungen bei der Pflegekasse ein.
Gern übernehmen wir das für Sie. Mit Hilfe einer Abtretungserklärung können wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen und Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.
Sprechen Sie uns an! Gern sind wir für Sie da.