Beratungsgespräche mit Angehörigen nach § 37.3 SGB XI
Pflegebedürftige müssen in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen, wenn sie Pflegegeld beziehen. Es handelt sich dabei um eine Beratung in der Häuslichkeit.
Die Beratungseinsätze finden bei Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich und bei Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich statt.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für das Beratungsgespräch.
Ziel des Beratungsgespräches ist es Hinweise zu geben, welche im Zusammenhang mit den körperlichen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten bestehen. Es können Vorschläge zu Problemen in der täglichen Pflege gegeben, aber auch auf Pflegekurse nach § 45 SGB XI und weitere Schulungs- und Beratungsmöglichkeiten hingewiesen werden.
Sprechen Sie uns an! Gern sind wir für Sie da.