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Betreuung von Menschen mit Demenz nach § 45 SGB XI

Bei dieser Betreuungsleistung handelt es sich um ein zusätzliches ambulantes Angebot für individuelle Betreuung und Beschäftigung für Menschen mit beginnender oder fortgeschrittener Demenz.

 

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen prüft vorab, ob die pflegebedürftige Person in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist. Dazu stellt man einen formlosen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse.

 

Die Betreuung oder Beschäftigung erfolgt in der Häuslichkeit bzw. im sozialen Umfeld des Patienten.

 

Die Art der Betreuung richtet sich nach den Bedürfnissen des Klienten. Ziel ist es, dem Klienten ein Gefühl von Geborgenheit, Wertschätzung und Sicherheit zu vermitteln.

 

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